Reisebedingungen

Für alle Reisen/ Fahrten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter von Pauschalreisen in Sinne des Pauschalreisegesetzes.


Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter“ der Wirtschaftskammer Oberösterreich möchten wir unsere Kunden auf folgende Bedingungen für WIESINGER REISEN Gesellschaft m. b. H. Eigenveranstaltungen hinweisen, die sie mit Ihrer Anmeldung/ Buchung akzeptieren.

 

Anmeldung/ Buchung

  • persönlich in unserem Büro
  • schriftlich an unsere Adresse
  • per E-Mail
  • mit dem Kontaktformular auf unserer Homepage
  • telefonisch

 

Wiesinger Reisen Gesellschaft m. b. H., Sonnblick 5, 4274 Schönau im Mühlkreis, nimmt Ihre Anmeldung/ Buchung ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen.

 

Ihre Reise können Sie bei uns entweder persönlich, per Telefon oder E-Mail buchen. Hierbei benötigen wir Ihren Namen und die genaue Anschrift des Reiseanmelders mit Telefonnummer, das Reiseziel, die Abfahrts- bzw. Rückfahrtszeiten, die Personenanzahl bzw. die Namen aller Reiseteilnehmer mit Geburtsdatum, sowie den Zustiegswunsch. Mit Ihrer Anmeldung/ Buchung bieten Sie uns Ihren Vertragsabschluss an, den wir Ihnen in Form unserer Buchungsbestätigung/ Auftragsbestätigung/ Rechnung bestätigen.

 

Eine telefonische Anmeldung wird wie eine schriftliche Buchung gehandhabt und ist ebenfalls bindend. Die Buchungsbestätigung wird Ihnen zugesandt.

 

Wünschen Sie nähere Reiseauskünfte, oder haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an unser Reisebüro.

Tel.:   +43 (0) 7261 7375 – 0
Mail:  office@wiesinger-reisen.at

 

KATALOGFAHRTEN/ KATALOGREISEN

Sobald die erforderliche Teilnehmerzahl zur Durchführung der Reise erreicht wurde, werden Ihnen die Unterlagen schriftlich übermittelt und die Buchung somit bestätigt.

 

Leistungen

Mutter- und Vatertagsreisen, Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten, Badereisen, Vitalreisen, Kultur- und Landschaftsreisen, Musicalfahrten, Vereinsfahrten, Studienreisen, Schulausflüge, Transferfahrten, Flughafentransfer, Krankentransporte, Taxifahrten.

 

BUSPREISE/ Reisepreise (Reisepreis pro Person) 

Im Preis sind alle angeführten Leistungen sowie die MwSt., das Roadpricing und die Straßensteuern enthalten. Alle Preise sind Tagespreise inklusive Umsatzsteuer.

 

Zahlung und Reiseunterlagen 

Wir bitten Sie nach Erhalt der Reisebestätigung die Richtigkeit der Angaben in Bezug auf Teilnehmer, Daten und Einstiegsorte zu prüfen. Die mitgesandte Reiseanmeldung bitte vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden.
Wenn Sie eine Reiseversicherung über uns abgeschlossen haben, ist diese auf der Buchungsbestätigung vermerkt.
Spätestens 2 Monate vor Reiseantritt erhält der Reisende die erforderlichen Reiseunterlagen. Der Reisende zahlt nicht mehr als 10% des Reisepreises als Anzahlung, die Restzahlung hat 20 Tage vor Reiseantritt auf das im Pauschalreisevertrag genannte Konto (oder auf das vom Reiseveranstalter bekanntgegebene Konto) zu erfolgen.

 

ZAHLUNGSABWICKLUNG

Ihre Buchung können Sie per Barzahlung, Überweisung und Abbuchung begleichen.

 

Reisedokumente | § 4 Abs 1 Ziff6

Das Reisebüro hat über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten aufzuklären.

 

Reiseversicherung

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Mehrtagesfahrten den Abschluss einer Reiseversicherung. Speziell für Busreisen können wir Ihnen ein preisgünstiges „Rundum-Sorglos-Paket“ mit umfassendem Versicherungsschutz anbieten. Hierzu beraten wir Sie gerne in unserem Reisebüro!

 

Mindestteilnehmeranzahl (MTZ) 

Die MTZ beläuft sich meist auf 20 bis 30 Personen. Nähere Informationen hierzu in unserem Reisebüro. Sollte die MTZ nicht erreicht werden, so kann in Einzelfällen, nach vorheriger Rücksprache mit unserem Büro, die Reise mittels Kleingruppenzuschlag durchgeführt werden.

 

Sitzplätze/ Sitzplatzreservierung

Die Sitzplätze werden nach Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. In Ausnahmefällen müssen wir uns Änderungen vorbehalten (z.B. bei Stornierungen).

Gern können Sie bei der Buchung einen Wunsch zu Ihrem Sitzplatz im Bus äußern. Wir vergeben die Sitzplätze grundsätzlich nach Buchungseingang. Das heißt, wer zuerst bucht, hat unter den freien Plätzen die größte Auswahl. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.

 

Zustiegsstellen/Laderoute

Bei allen Reisen/ Fahrten werden die Zustiegsorte und Zustiegszeiten nach Eingang der Anmeldungen/Buchungen erstellt und ausgearbeitet. Je nach Anmeldungen/ Buchungen gestalten wir die Route für die Zu- und Ausstiegsstellen bei Hin- bzw. Rückfahrt. Selbstverständlich wird dabei stets auf die Wünsche unserer Kunden geachtet. Aus Rücksicht auf unsere Kunden gestalten wir unsere Laderouten im Rahmen des Erträglichen und ersuchen um Ihr Verständnis. Natürlich kann es vorkommen, dass aufgrund von diversen Gründen der ein oder andere Wunsch nicht erfüllt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass geänderte Zustiegsorte und Zustiegszeiten keinen Stornierungsgrund darstellen.

 

Unsere Zustiege 

  1. Schönau, Sparparkplatz
  2. Bad Zell, Umfahrung Bushaltestelle
  3. Tragwein, Umfahrung Bushaltestelle
  4. Pregarten, Haltestelle Fürst
  5. Pregarten, Bahnhof
  6. Unterweitersdorf, Parkplatz
  7. Gallneukirchen, Schulstraße
  8. Linz/Urfahr, Friedenskirche
  9. Linz, Postbahnhof
  10. Linz/Bindermichl, Kirche
  11. Traun, Stadtamt

 

Haus- und Ortsabholungen nach Vereinbarung 

Im Bezirk Freistadt
Im Bezirk Perg
Im Bezirk Linz-Land
Im Bezirk Linz   

 

Zubringerbus nach Vereinbarung

Zubringerbus nach Vereinbarung ab Grein - Arbing - Perg - Mauthausen - St. Georgen/Gusen - Steyregg

 

Zubringerbus nach Vereinbarung ab Gutau - Kefermarkt - Freistadt - Neumarkt i.M. - Hagenberg nach Pregarten

 

Durchführung

Der Reiseverlauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Ausschreibung in unserem Programm. Änderungen von Abläufen, Reiserouten oder Unterkünften sind vorbehalten. Unpünktliches Erscheinen zu festgesetzten Abfahrtszeiten, in Folge dessen ein Reisegast zurückbleibt, schließt Ersatzansprüche jeglicher Art aus. Die Kategorisierung von Hotels im Ausland erfolgt stets in der jeweiligen Landeskategorie.

 

Stornobedingungen | § 10. (1) PRG

Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Tritt der Reisende nach diesem Absatz vom Pauschalreisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigung verlangen. Im Pauschalreisevertrag können angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt werden, die sich nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Beginn der Pauschalreise sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen bemessen. Wenn vertraglich keine Entschädigungspauschale festgelegt wurde, hat die Entschädigung dem Preis der Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen zu entsprechen. Auf Verlangen des Reisenden hat der Reiseveranstalter die Höhe der Entschädigung zu begründen.

 

Mehrtagesfahrten

bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%

bis 20 Tage vor Reiseantritt 25%

bis 10 Tage vor Reiseantritt 50%

bis 4 Tage vor Reiseantritt   65%

bis 1 Tag vor Reiseantritt     85%

bei Nichterscheinen             100%

des Reisepreises

 

Tagesfahrten

bis 14 Tage vor Reiseantritt 30%

ab 13 Tage vor Reiseantritt 100%

des Reisepreises

 

Eintrittskarten

Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Die Eintrittskarten sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zur Gänze inkl. Vorverkaufs- und Systemgebühren zu bezahlen.

 

Hilfe bei Stornierung oder Umbuchung

Nicht selten kommt es anders als man denkt: Der gebuchte und lang ersehnte Urlaub kann aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden, oder muss abgebrochen werden. Danach kommen zur Enttäuschung auch noch die Stornokosten. Finanzielle Nachteile und damit verbundenen Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen und bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Reisebuchung gleichzeitig eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Wir beraten Sie hierzu gerne. Bei notwendigen Stornierungen oder Umbuchungswünschen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Rauchpausen 

Bei allen angeführten Reisen gilt Rauchverbot in den Bussen. Es sind jedoch Rauchpausen vorgesehen.

 

Preis- und Programmänderungen / Schreib- und Druckfehler 

Preis- und Programmänderungen, sowie Schreib- und Druckfehler vorbehalten.

 

Haftung

Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung unserer im Programm ausgeschriebenen Reisen bis max. zur vollen Höhe des Reisepreises. Bei Leistungen von fremden Leistungsträgern (Hotels, Restaurants, Transportunternehmen) sind wir nur Vermittler und übernehmen auch keine Haftung bei Unfällen, Verlusten oder Beschädigungen jeglicher Art. Um eine Reklamation beim Veranstalter vorbringen zu können, muss sich der Kunde für eine Nichterbringung einer Leistung am Reiseziel eine Bestätigung ausstellen lassen. Diese ist unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche sind schriftlich mittels Beweisunterlagen zu stellen.

 

Rücktritt durch Reiseveranstalter | § 10 Abs 3 PRG

Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise gegen volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

1. wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl (Mindestteilnehmer beläuft sich meist auf 20 bis 30 Personen, nähere Infos unter +43 (0) 7261 7375 - 0) angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch

a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als 6 Tagen,

b) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen 2 und 6 Tagen,

c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als 2

Tage dauern, oder

2. wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugeht.

 

Absicherung von Kunden-Geldern 

Gemäß Reisebüro-Sicherungsverordnung BGBI.II Nr. 10/1998 idF BGBI.Nr.118/1998 Wiesinger Reisen GmbH, Sonnblick 5, 4274 Schönau ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Eintragungsnummer 1998/0373 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend registriert. Gemäß der Reisbüroversicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Bezahlung der Gesamtsumme erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt in bar oder auf unser Konto. Darüberhinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die Sparkasse der Gerichtsbezirke Pregarten und Unterweißenbach, Marktplatz 19, 4230 (Bankgarantie vom 17.11.2017). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen am Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 (0) 1 317 25 00, Fax: +43 (0) 1 319 93 67) vorzunehmen.

 

Insolvenzschutz 

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften enthalten alle Reiseangebote unseres Katalogs zur Absicherung der Kundengelder eine Insolvenzschutz-Versicherung. Grundsätzlich hat jeder Reisegast Anspruch auf einen Sicherungsschein. Damit übernimmt der Versicherer im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters gegenüber dem Reisegast die Sicherstellung gem. § 651k BGB für die Erstattung der geleisteten Zahlungen, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters nicht geleistet wurden.

 

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch oder Anruf!

 

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. - Do. 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Fr.             08:00 Uhr - 12:30 Uhr  

 

Adresse

Wiesinger Reisen GmbH

Sonnblick 5

A-4274 Schönau im Mühlkreis

Telefon: +43 (0) 7261 7375 - 0

Telefax: +43 (0) 7261 7388

E-Mail: office@wiesinger-reisen.at